Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen, unbeschadet der Anwendung besonderer Bedingungen, die jeweiligen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit Verkäufen fest, die über die Dienste von ELECTRONE abgewickelt werden. Mit der Unterzeichnung des Vertrags oder des Bestellformulars oder durch die Annahme der Auftragsbestätigung bestätigt unser Vertragspartner ausdrücklich, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Bestimmungen, von denen nicht ausdrücklich abgewichen wird, bleiben weiterhin gültig. Nur Abweichungen, die Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung unsererseits sind, können die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner und unseren eigenen gilt vereinbart, dass letztere Vorrang haben. ELECTRONE ist berechtigt, den Alarmdienst sowie die Zusatzdienste aus objektiv begründeten Gründen, wie beispielsweise technischen oder behördlichen Änderungen, die die weitere Erbringung des Dienstes unmöglich oder erheblich kostspieliger machen, zu ändern oder einzustellen. Das Vorhandensein eines Alarmsystems ersetzt in keinem Fall die Notwendigkeit physischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen sowie einer Versicherung gegen Diebstahl oder Brand. Soweit erforderlich, weist ELECTRONE darauf hin, dass es zumindest derzeit nicht INSERT-zertifiziert ist.
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
2. Inkrafttreten des Vertrags
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der Kunde das Angebot von ELECTRONE mittels eines Bestellformulars schriftlich annimmt, und in jedem Fall zu dem Zeitpunkt, zu dem ELECTRONE vorbehaltlos mit der Vertragserfüllung beginnt, indem sie die Alarmanlage oder einen Teil davon installiert.
Im Falle eines Fernabsatzgeschäfts oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags mit ELECTRONE hat der Kunde, sofern er Verbraucher im Sinne des Wirtschaftsgesetzbuchs ist, das Recht, ELECTRONE per Einschreiben mitzuteilen, dass er innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag nach dem Vertragsabschluss ohne Vertragsstrafe und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktritt.
Zu diesem Zweck muss der Kunde eine schriftliche Erklärung übermitteln, in der er seine Entscheidung zum Rücktritt vom Vertrag darlegt. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde auf eigene Kosten spätestens innerhalb von vierzehn
Kalendertagen nach Mitteilung seiner Rücktrittsentscheidung alle ihm zur Verfügung gestellten Alarmsysteme oder sonstigen Waren an ELECTRONE zurückzugeben.
Gegebenenfalls erstattet ELECTRONE alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rückerhalt aller dem Kunden zur Verfügung gestellten Alarmsysteme oder sonstigen Gegenstände oder nach Erhalt des Nachweises über deren Rücksendung.
Für Dienstleistungen, deren Erbringung auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, ist der Kunde verpflichtet, ELECTRONE einen Betrag zu zahlen, der
dem Umfang der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen entspricht, zu dem er ELECTRONE über seinen Widerrufswillen informiert hat.
Hat der Kunde vor Ablauf der Widerrufsfrist die Installation des Alarmsystems beantragt, bleibt er zur Zahlung der Installationskosten verpflichtet.
3. Laufzeit und Ablauf des Vertrags
Sofern in den Besonderen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist, wird der vorliegende Vertrag für die Dauer eines Jahres ab seiner Unterzeichnung geschlossen und verlängert sich nach Ablauf dieser Frist auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine der Parteien spätestens zwei Monate vor Ablauf dieses Einjahreszeitraums eine Ablehnung der Verlängerung mitteilt.
Ab dem Zeitpunkt der Verlängerung kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten schriftlich kündigen.
4. Aussetzung und Kündigung des Vertrags
ELECTRONE behält sich das Recht vor, den Vertrag (vorübergehend) auszusetzen oder (ganz oder tei
) schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:a. der Kunde ELECTRONE während oder nach Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht hat.
b. der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt
c. ELECTRONE berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde den Alarmdienst und/oder die Zusatzdienste und/oder das Alarmsystem missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt.
d. Der Kunde befolgt die von ELECTRONE erteilten Anweisungen zur Nutzung des Alarmdienstes und/oder der Zusatzdienste und/oder des Alarmsystems nicht.
e. Die Fernüberwachungszentrale erhält innerhalb eines Kalendermonats 5 (oder mehr) Fehlalarme, die auf Handlungen oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind. Bei häufigen Fehlalarmen, Batteriefehlern oder falschen Meldungen behält sich ELECTRONE das Recht vor, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden diese Alarmsignale nicht weiterzuleiten, bis eine technische Wartung und/oder eine Überprüfung des Alarmsystems durchgeführt wurde.
Neben den gesetzlich vorgesehenen Kündigungsgründen ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei:
a. einen Vergleich im Sinne der Artikel 1675/2 ff. der Zivilprozessordnung erzielt hat; oder
b. für insolvent erklärt wurde.
Der Kunde wird über die Aussetzung des Alarmdienstes informiert. Für den Fall, dass ELECTRONE den Vertrag aussetzt, kann ELECTRONE auf Antrag des Kunden die Aussetzung des Vertrags aufheben, nachdem der Kunde die von ELECTRONE festgelegten Aufhebungsbedingungen erfüllt hat und gegen Zahlung der ELECTRONE entstandenen Aufhebungskosten durch den Kunden.
Solange der Vertrag ausgesetzt ist, ist der Kunde verpflichtet, die festen periodischen Gebühren an ELECTRONE zu zahlen.
Wird der Vertrag gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, die festen periodischen Gebühren an ELECTRONE zu zahlen, die der verbleibenden Vertragslaufzeit entsprechen und die zu zahlen gewesen wären, wenn der Vertrag gemäß Artikel 3 gekündigt worden wäre.
Die Aussetzung oder Kündigung des Vertrags befreit ELECTRONE von ihren Verpflichtungen.
Der Vertrag wird von Rechts wegen in Bezug auf den Alarmdienst oder den Zusatzdienst, den ELECTRONE gemäß Artikel 1 kündigt, für den Teil des Vertrags, der sich auf den gekündigten Alarmdienst oder Zusatzdienst bezieht, zum Zeitpunkt der Kündigung gekündigt.
5. Preis
Der Kunde schuldet ELECTRONE die im Vertrag vereinbarten monatlichen Zahlungen für den Alarmdienst und/oder die Zusatzdienste. Zu den fälligen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Die vom Kunden an ELECTRONE zu entrichtenden Kosten können Folgendes umfassen:
a. die Installationskosten
b. die Abonnementkosten
c. Unabhängig vom Alarmdienst oder den Zusatzdiensten werden die Kosten für den Einsatz des Sicherheitsmitarbeiters, die sich aus Verstößen, missbräuchlicher Nutzung oder der Nichtbeachtung der im Aktionsplan genannten Anweisungen durch den Kunden ergeben, zum geltenden Tarif in Rechnung gestellt.
ELECTRONE behält sich das Recht vor, die Gebühren einmal jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex anzupassen. Die Anpassung der Gebühren erfolgt nach folgender Formel: neue Gebühren = alte Gebühren multipliziert mit dem letzten bekannten Verbraucherpreisindex, geteilt durch den Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt der vorherigen Festlegung der Gebühren.
Diese Möglichkeit gilt nur für Verträge, die vor mehr als drei Monaten abgeschlossen wurden. Diese Anpassung berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrags.
6. Wartung
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften ist der Kunde verpflichtet, eine jährliche Wartung der Anlage durchzuführen. Der Kunde kann ELECTRONE beauftragen, indem er einen Wartungsvertrag abschließt, sofern er sich nicht für das Komplettpaket entschieden hat, das den jährlichen Wartungsservice beinhaltet.
7. Bezahlung
ELECTRONE bevorzugt den Versand der Rechnungen per Post.
ELECTRONE ist berechtigt, eine Anzahlung für Installationskosten, Abonnementgebühren und sonstige Kosten zu verlangen.
Der Kunde zahlt ELECTRONE die in der Rechnung angegebenen Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum, wie in der Rechnung angegeben.
Bei Nichtzahlung eines von einer der Vertragsparteien geschuldeten Betrags zum Fälligkeitstermin wird der geschuldete Hauptbetrag um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % erhöht, mindestens jedoch um 50 €. Darüber hinaus sind ohne vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 6 % p. a. ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung zu zahlen.
Die Versendung einer zweiten Mahnung wird mit 8,00 € in Rechnung gestellt. Alle Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung durch einen Gerichtsvollzieher gehen zu Lasten der säumigen Partei. Diese Kosten werden gemäß dem Königlichen Erlass vom 30.11.1976 berechnet, der die Tarife für die von Gerichtsvollziehern in Zivil- und Handelssachen ausgeführten Handlungen sowie bestimmte Vergütungen festlegt.
Sollte der Kunde den Rechnungsbetrag beanstanden, ist er verpflichtet, dies ELECTRONE innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert und es werden keine weiteren Reklamationen mehr akzeptiert.
8. Die Alarmanlage
Die bestellte Anlage ist im Bestellformular genau beschrieben.
9. Garantie
Der Kunde erhält eine Vollgarantie auf das Alarmsystem für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Inbetriebnahme des Systems.
Sollte ein Defekt am Alarmsystem (oder an einer seiner Komponenten) festgestellt werden, übernimmt ELECTRONE auf eigene Kosten die Reparatur oder den Austausch des
Alarmsystems (oder der betroffenen Komponente), sofern die Reparatur aus der Ferne erfolgen kann.
Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt nicht, wenn der festgestellte Defekt auf ein Verschulden, eine Pflichtverletzung, eine unsachgemäße Verwendung oder eine Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, die dem Kunden zuzurechnen ist.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird bei der Erfüllung des Vertrags nach Treu und Glauben mitwirken. Der Kunde wird die angemessenen Anweisungen und Richtlinien von ELECTRONE befolgen, wie sie in den Anleitungen der Hersteller der Produkte beschrieben sind. Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Umgebungsbedingungen erfüllt sind. Er stellt unter anderem die erforderlichen Daten für ELECTRONE oder für Dritte, die im Auftrag von ELECTRONE tätig sind, zur Verfügung und gewährt den Mitarbeitern von ELECTRONE oder Dritten, die im Auftrag von ELECTRONE tätig sind, Zugang zu den Räumlichkeiten des Gebäudes, in dem ELECTRONE Tätigkeiten zur Erbringung der Dienstleistung ausführen muss.
Sofern zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass für den Alarmdienst und die Zusatzdienste die Internetverbindung des Kunden genutzt wird, stellt der Kunde sicher, dass seine Internetverbindung für den Alarmdienst verfügbar ist. Der Kunde hat die technischen und administrativen Bedingungen einzuhalten, die von den Telekommunikationsanbietern vorgeschrieben werden.
Der Kunde hat ELECTRONE unverzüglich und schriftlich über jede Situation zu informieren, die den reibungslosen Ablauf der Übertragung beeinträchtigen könnte (Wechsel des Telekommunikationsanbieters, Reparatur, Änderung usw.).
Der Kunde trägt die zusätzlichen Kosten für die Internetverbindung. Der Kunde muss über eine funktionierende Internetverbindung verfügen, um Zugang zum Alarmdienst zu erhalten. Stellt ELECTRONE dem Kunden für die Übertragung der Signale vom Alarmsystem an die Fernüberwachungszentrale eine SIM-Karte zur Verfügung, ist es dem Kunden nicht gestattet, diese SIM-Karte für andere Zwecke zu verwenden oder die damit verbundene Nummer zu nutzen. Die Karte bleibt Eigentum von ELECTRONE.
Der Kunde ermächtigt ELECTRONE, den Betrieb der Anlage per Fernzugriff (durch Hoch- und Herunterladen) zu überwachen und gegebenenfalls die Systemparameter anzupassen, um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten, ohne dass sich dadurch die Verpflichtungen des Kunden ändern.
ELECTRONE ist berechtigt, den Vertrag ohne Änderung der Gewährleistungen des Kunden an einen Dritten abzutreten. Da alle Gewährleistungen des Kunden bestehen bleiben, verpflichtet sich dieser, bei einer solchen Vertragsübertragung mitzuwirken.
Alle Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11. Verarbeitung personenbezogener Daten
ELECTRONE gewährleistet den Schutz der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre des Kunden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zur Erfüllung und Abwicklung des vorliegenden Vertrags, zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung von ELECTRONE sowie dazu verwendet, den Kunden über für ihn interessante Entwicklungen in Bezug auf ELECTRONE und bestimmte damit verbundene Aktivitäten zu informieren. Der Kunde ermächtigt ELECTRONE, seine personenbezogenen Daten an jedes Unternehmen, das derselben Gruppe wie ELECTRONE angehört, sowie an jeden Dritten weiterzugeben, den ELECTRONE im Rahmen der Vertragserfüllung beauftragt.
Gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 hat der Kunde das Recht auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, falls diese unrichtig sind, oder gegebenenfalls sogar auf deren Löschung. Der Kunde hat darüber hinaus das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Direktmarketingzwecken zu widersprechen. Dazu genügt es, einen einfachen Antrag an ELECTRONE zu richten, entweder per Brief an die oben genannte Adresse oder per E-Mail.
12. Datenschutz
Jede Partei ist gegenüber Dritten zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller vertraulichen Daten jeglicher Art verpflichtet, die sie im Rahmen dieses Vertrags von der anderen Partei erhalten hat.
13. Haftung von ELECTRONE
Unbeschadet der sich aus diesem Artikel ergebenden Haftungsausschlüsse haftet ELECTRONE ausschließlich für Schäden, die unmittelbar auf ein ihr zuzurechnendes Verschulden zurückzuführen sind, und zwar bis zu folgenden Höchstbeträgen:
a) Schäden im Zusammenhang mit Tod und/oder Körperverletzung bis zu 500.000 € pro Schadensfall;
b) Schäden im Zusammenhang mit der Beschädigung des Eigentums des Kunden, einschließlich Diebstahl oder Verlust des Alarmsystems, bis zu einer Höhe von 25.000 € pro Schadensfall.
Der Kunde muss unter Androhung des Verfalls jegliche Reklamation geltend machen und den Schaden ELECTRONE unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach dessen Eintritt, per Einschreiben und unter Angabe der Gründe mitteilen (unter Beifügung und in Kopie eines Polizeiprotokolls sowie einer Kopie der Schadensmeldung an die Versicherungsgesellschaft).
ELECTRONE haftet ausschließlich für direkte Schäden, unter Ausschluss von entgangenen Gewinnen, Produktionsausfällen, Geschäftsausfällen, Kundenverlusten, Marktanteilsverlusten, Verlusten des Firmenwerts oder rein finanziellen Verlusten, die durch ein Verschulden von ELECTRONE oder der in ihrem Namen handelnden Personen verursacht wurden. Der Regressanspruch des Kunden ist in jedem Fall auf einen Betrag von 125.000 € pro Schadensfall beschränkt, entsprechend der von ELECTRONE abgeschlossenen Versicherung.
ELECTRONE haftet in keinem Fall für Fehler, die von Telekommunikationsdienstleistern oder von Dritten begangen werden, die im Auftrag von ELECTRONE tätig werden, wie beispielsweise die Polizei, die Feuerwehr oder ein Sicherheitsdienst, auf die ELECTRONE zur Erfüllung des Vertrags zurückgreift.
ELECTRONE haftet nicht für den missbräuchlichen oder unsachgemäßen Gebrauch des Alarmsystems durch den Kunden, für ungenaue Anweisungen (Aktionsplan) oder für Maßnahmen, die von den im Aktionsplan genannten Personen oder Behörden ergriffen werden, für Störungen der Telekommunikationsverbindungen zur oder von der Fernüberwachungszentrale oder für andere Ursachen, die dazu führen, dass die Alarmsignale ganz oder teilweise nicht an die Fernüberwachungszentrale übermittelt werden.
14. Haftung des Kunden
Nach Erhalt des Alarmsystems haftet der Kunde für Schäden, die durch ein ihm im Rahmen des Vertrags zurechenbares Verschulden verursacht werden, darunter:
a. Bußgelder, die ELECTRONE von der Polizei oder der Feuerwehr auferlegt werden;
b. (zusätzliche) Kosten, die vom Sicherheitsdienst bei ELECTRONE in Rechnung gestellt werden;
c. unnötige Such- und/oder Anfahrtskosten;
d. sonstige Schäden, die durch einen Fehlalarm aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Kunden verursacht wurden.
Der Kunde trägt die Kosten für die Reparatur oder den Austausch (von Teilen) des Alarmsystems, einschließlich etwaiger Such- und Anfahrtskosten, die verursacht werden durch:
a. Reparaturen, Änderungen oder Erweiterungen am Alarmsystem, die von anderen Personen als ELECTRONE ohne deren schriftliche Zustimmung vorgenommen wurden;
b. unsachgemäßer und/oder unsachkundiger Gebrauch oder unsachgemäße und/oder unsachkundige Handhabung und/oder mangelhafte und/oder unsachgemäße Wartung des Alarmsystems;
c. Mängel, die auf veränderte Umgebungsbedingungen nach der Abnahme gemäß Artikel 10.11 zurückzuführen sind.
Der Kunde stellt ELECTRONE von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die diesen durch die Nutzung des Alarmdienstes und/oder des Zusatzdienstes durch den Kunden oder aufgrund dessen entstehen oder entstanden sind.
Der Kunde ist verpflichtet, nach eigenem Ermessen ausreichende Vorsichtsmaßnahmen gegen Einbruch, Brand und sonstige Schäden zu treffen und sich gegen diese Risiken zu versichern sowie diese Versicherung während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
15. Vertragsübernahme / Umzug
Ohne schriftliche Zustimmung von ELECTRONE, an die bestimmte Bedingungen geknüpft sein können, ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Der Kunde bleibt auch im Falle eines Umzugs aus dem Gebäude für seine vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
Zieht der Kunde in ein anderes Gebäude um, muss er ELECTRONE mindestens vier Wochen im Voraus per Post oder E-Mail darüber informieren.
Zieht der Kunde in ein anderes Gebäude um, bleibt der Vertrag weiterhin in Kraft, es sei denn, dies ist nach vernünftigem Ermessen nicht möglich (z. B. weil der Alarmdienst im neuen Gebäude nicht erbracht werden kann). In diesem Fall können der Kunde und ELECTRONE den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
Wenn der Kunde an eine andere Adresse umzieht und der Vertrag erfüllt werden kann, kann ELECTRONE die mit dem Umzug verbundenen angemessenen Kosten in Rechnung stellen.
16. Änderung des Vertrags, der Abonnementgebühren und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ELECTRONE behält sich das Recht vor, den Vertrag, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Gebühren, jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden auf geeignetem Wege mitgeteilt.
Sofern in der Mitteilung nichts anderes angegeben ist, treten diese Änderungen sofort in Kraft, es sei denn, sie betreffen eine Preiserhöhung oder sind für den Kunden nachteilig; in diesem Fall treten sie in Kraft (i) 30 Kalendertage nach ihrer Mitteilung für Kunden mit einem unbefristeten Vertrag und (ii) ab dem Datum der Vertragsverlängerung für Kunden mit einem befristeten Vertrag.
Ein Kunde, der Preiserhöhungen (mit Ausnahme einer Indexierung) oder sonstige nachteilige Änderungen der Vertragsbedingungen nicht akzeptiert, kann den Vertrag zwischen dem Erhalt der Mitteilung über die Änderungen und deren Inkrafttreten schriftlich und ohne Vertragsstrafe kündigen. Wird der Vertrag nicht innerhalb der vorgenannten Fristen gekündigt, gelten die neuen Bedingungen als vom Kunden akzeptiert und treten mit ihrem Inkrafttreten automatisch in Kraft.
17. Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Verjährung
Der Vertrag unterliegt belgischem Recht.
Für alle Streitigkeiten sind die Gerichte des Gerichtsbezirks Tournai zuständig, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, die Angelegenheit vor die Gerichte seines Wohnsitzes zu bringen.
Jede Klage, deren Ursache oder Anlass im Vertrag liegt, verjährt nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren, die mit dem Datum der Handlung oder Unterlassung beginnt, die der Klage zugrunde liegt.
Hauptkanzlei: Rue Albert Ier, 52 in 7973 Beloeil (Stambruges)
Tel.: 069 76 69 59 – Fax: 069 76 69 60 – Mobil: 0477/77.97.96
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